Energy Sharing
In Deutschland ist die rechtliche Grundlage für das sogenannte Energy Sharing im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Mit der Einfügung des § 42c EnWG Ende 2025 hat der Bundestag einen Gesetzesrahmen geschaffen, der es ermöglicht, dass Strom aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen nicht nur für den Eigenverbrauch in einem Gebäude/innerhalb einer Liegenschaft hinter einem Netzverknüpfungspunkt genutzt, sondern innerhalb lokaler Energie-Gemeinschaften geteilt werden kann. Die Neuregelung setzt damit Anforderungen der EU-Elektrizitätsmarkt-Richtlinie um, die Gemeinschaftsmodelle und dezentrale Teilhabe an der Stromversorgung fördern soll.
Nach der derzeitigen Planung tritt das Energy Sharing ab Juni 2026 innerhalb eines Bilanzierungsgebiets eines örtlichen Netzbetreibers in Kraft. Ab Juni 2028 soll die Möglichkeit folgen, Energy Sharing auch netzgebietsübergreifend in direkt benachbarten Gebieten anzuwenden, was die räumliche Flexibilität der Modelle deutlich erweitert.
Das Modell erlaubt privaten Anlagenbetreibern, Bürgerenergiegesellschaften und kleinen Unternehmen, gemeinsam produzierten erneuerbaren Strom über das öffentliche Netz zu verteilen – allerdings nur für den tatsächlich erzeugten bzw. gespeicherten Anteil des Stroms. Der Restbedarf muss weiterhin über einen herkömmlichen Stromliefervertrag gedeckt werden.
Während Energy Sharing nun gesetzlich möglich wird, hält sich die Praxis wegen bürokratischer Anforderungen und fehlender Standardprozesse bislang zurück. Der Ausbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) und klare technische Abwicklungsprozesse gelten als entscheidende Voraussetzungen für eine praktikable Umsetzung in der Fläche.
Insgesamt eröffnet die neue Rechtslage einen wichtigen Baustein für die dezentrale Energiewende in Deutschland. Die tatsächliche Verbreitung von Energy Sharing hängt jedoch stark von technischer Standardisierung, administrativen Vereinfachungen und der Integration in bestehende Marktprozesse ab.
Im Rahmen dieses Leitfadens werden wir den aktuellen Stand des Energy Sharing weiterverfolgen, stets aktualisieren und in Zukunft detaillierter betrachten über ein eigenes Betriebskonzept.
