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Eigenverbrauch:

Als die EEG-Umlage noch existierte, war nur „echter“ Eigenverbrauch von der Umlage befreit. Dabei war die folgende Definition entscheidend: Eigenverbrauch liegt vor, wenn der Erzeugende (Betreiber) und der Verbrauchende des PV-Stroms personenidentisch sind. Seit dem Wegfall der EEG-Umlage ist der Verbrauch vor Ort auch abgabefrei, das heißt, es ist nicht mehr wichtig, ob Betreiber und Verbraucher identisch ist.

Zum Bezug der EEG-Einspeisevergütung ist die Voraussetzung, dass der Strom nicht durch ein öffentliches Netz durchgeleitet wird und der Verbrauch in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang stattfindet.

Aufgrund der stetig sinkenden Einspeisevergütung bei gleichzeitig steigenden Stromkosten aus dem Netz ist der Eigenverbrauch aus wirtschaftlicher Sicht die interessanteste Option für den Betrieb einer PV-Anlage.