« Back to Glossary Index

EEG-Umlage:

Die EEG-Umlage ist zum 1. Juli 2022 gesetzlich abgeschafft worden. Damit sind alle Stromverbrauchende (unabhängig von Netzbezug, Eigenverbrauch oder Personenidentität) von der Umlage befreit. Die EEG-Umlage finanzierte zwischen 2000 und 2022 den Ausbau der erneuerbaren Energien Anlagen. 2022 betrug diese 3,72 Cent/kWh (Quelle).