Beschlussvorlagen:
Da die Installation einer PV-Anlage nicht, wie bspw. die Errichtung von E-Ladesäulen als privilegierte Maßnahme, sondern als bauliche Veränderung gilt, benötigt es nach dem aktuellen Wohnungseigentumsgesetz eine Beschlussfassung durch die Eigentümer*innen. Folgende Maßgabe ist dabei zu beachten:
Die einfache Mehrheit
- Sie ist erfüllt, wenn 51% der stimmberechtigten Anwesenden dafür sind.
- Sie reicht bspw. aus, wenn die finanzielle Beteiligung an der PV-Anlage freiwillig ist.
Die doppelt-qualifizierte Mehrheit
- Sie ist erfüllt, wenn drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer*innen, die mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile repräsentieren, zustimmen.
- Sie ist gefordert, wenn bspw. gewünscht ist, dass sich alle Eigentümer*innen gemäß ihrer Eigentumsanteile an der PV-Anlage beteiligen.
Muster Beschlussvorlage
Hier stellen wir Ihnen Muster für die erste Beschlussfassung zur Verfügung.
Hinweis: Diese Muster sind als Beispiele zu sehen und können bei Bedarf angepasst und verändert werden.
Je nach Betriebskonzept und Konstellationen sind weitere Beschlussfassungen erforderlich, in denen spezifische und individuelle Kriterien definiert werden müssen.
Muster 1: WEG-Beschluss 1 „Photovoltaik-Anlage mit Mieterstrom“ (Betrieb durch externes Unternehmen)
Muster 2: WEG-Beschluss 1 „Photovoltaik-Anlage mit Eigenversorgung für den Allgemeinstrom“
Muster 3: WEG-Beschluss 1 „Photovoltaik-Anlage als Einzelanlagen“
Muster 4: WEG-Beschluss 1 „Photovoltaik-Anlage im Betriebskonzept der Kollektiven Eigenversorgung“