Volleinspeisung

Volleinspeisung

Photovoltaik-Strom vom Dach wird ohne Eigenverbrauch komplett ins öffentliche Netz eingespeist.

4. Volleinspeisung

Betreiberin: Gebäudeeigentümer*innen
Wirtschaftlichkeit: 2/5
Startaufwand: 1/5
Laufender Aufwand: 1/5

Bei der „Volleinspeisung” wird der gesamte von der PV-Anlage erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist, ein Eigenverbrauch oder ein Verbrauch durch Dritte vor Ort findet nicht statt.
Die Vergütungshöhe für den eingespeisten Strom ist erhöht, wenn nur eingespeist wird. Für die Anlage gilt der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Satz (Einspeisevergütung) für mindestens 20 Jahre zzgl. dem Inbetriebnahmejahr und wird vom VNB ausgezahlt.


Die „Volleinspeisung” ist das einfachste Konzept zum Betrieb einer PV-Anlage. Allerdings fällt der lukrative PV-Stromverbrauch im Gebäude weg. Sinnvoll ist die „Volleinspeisung” nur, wenn die
Ausgaben für die Anlage durch die Einspeisevergütung gedeckt werden können oder wenn die Errichtung einer PV-Anlage vorgeschrieben ist, aber kein Interesse an einem Stromverbrauch vor
Ort besteht.

Je größer die erzeugte Strommenge und je geringer die Investitionskosten, desto wirtschaftlicher ist eine reine Volleinspeisung. Das solare Potential des Daches sollte möglichst ausgeschöpft werden.

Ab 100 kWp muss der eingespeiste Strom direkt vermarktet werden. Hierfür empfiehlt es sich, einen Direktvermarktenden als Dienstleister*in in Anspruch zu nehmen.


Tipp: Ist die Volleinspeisung wirtschaftlich und die Rendite ausreichend, stellt die „Volleinspeisung” das einfachste Konzept zur Realisierung der PV-Anlage dar. Durch das EEG 2023 ist es zudem möglich zwei voneinander getrennte Anlagen zu errichten, bei der eine Anlage zur Eigenversorgung und die andere zur Volleinspeisung dient.

Tipp: Zudem bietet die Volleinspeisung die Möglichkeit einer temporären Lösung zum Start einer gemeinsamen PV-Anlage. So kann in Zukunft das Betriebskonzept jederzeit geändert werden, wenn das Organisatorische innerhalb des Hauses final geklärt ist bzw. es eine neue gesetzliche Ausgangslage geben sollte.


Betreiberin der Anlage

Gebäudeeigentümer*innen


Steuern

Umsatzsteuer : Es gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0% für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlage mit dem notwendigen Zubehör und Speicher. Beim Finanzamt wird man in der Regel automatisch der Kleinunternehmerregelung zugeordnet.

Einkommenssteuer : Befreiung für WEG/MPH, wenn die PV-Anlagengröße kleiner als folgende Rechnung ist: Anzahl Wohn-/Gewerbeeinheiten multipliziert mit 15 kWp. Obergrenze: 100 kWp pro Steuerperson.


Messkonzept

Ein Einspeisezähler reicht aus.


Einmalig

  • Netzanschluss
  • Inbetriebnahme
  • Marktstammdatenregister
  • Anmeldung beim Finanzamt

Vierteljährlich

  • ggf. Umsatzsteuervoranmeldung

Jährlich

  • Eingespeiste Strommenge (VBN)

Weitere Aufgaben

Der Betrieb der Anlage muss in der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt werden.


Als die Einspeisevergütung noch höher war, wurden Dächer häufig von externen Betreiberinnen angemietet, um volleinspeisende Anlagen zu betreiben.

Schritt für Schritt Anleitung

1. Vorbereitung
  • Klarheit über die genaue Durchführung des Konzepts und die Finanzierung schaffen.
  • Wirtschaftlichkeit überprüfen.
  • Das Vorhaben „PV-Anlage auf dem Hausdach“ mit den Eigentümer*innen kommunizieren.
  • Informationen zu möglicher Ausführung geben.
  • Auf Fragen eingehen bzw. klären lassen und eine Vertrauensbasis schaffen.
  • Das Betriebskonzept erläutern.
2. Durchführung
  • Der Solar-Installationsbetrieb installiert die PV-Anlage.
  • Klärung, wie mit der jährlichen Einspeisevergütung umgegangen wird (Optionen: Ausschüttungen an Eigentümer*innen, Aufstockung Rücklagenkonto, Gegenrechnung mit anderen Kosten etc.)

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