Volleinspeisung
Photovoltaik-Strom vom Dach wird ohne Eigenverbrauch komplett ins öffentliche Netz eingespeist.
4. Volleinspeisung
Betreiberin: Gebäudeeigentümer*innen
Wirtschaftlichkeit: Sehr gering
Aufwand: Sehr gering
Bei der „Volleinspeisung” wird der gesamte von der PV-Anlage erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist, ein Eigenverbrauch oder ein Verbrauch durch Dritte vor Ort findet nicht statt. Die Vergütungshöhe für den eingespeisten Strom ist erhöht, wenn nur eingespeist wird. Für die Anlage gilt der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Satz (Einspeisevergütung) für 20 Jahre zzgl. dem Inbetriebnahmejahr und wird vom VNB ausgezahlt.
Durch das neue EEG 2023 ist es zudem möglich zwei von voneinander getrennte Anlagen zu errichten, bei der eine Anlage zur Eigenversorgung die die andere zur Volleinspeisung dient.
Geeignet für
Die „Volleinspeisung” ist das einfachste Konzept zum Betrieb einer PV-Anlage. Allerdings fällt der lukrative PV-Stromverbrauch im Gebäude weg. Sinnvoll ist die „Volleinspeisung” nur, wenn die Ausgaben für die Anlage durch die Einspeisevergütung gedeckt werden können oder wenn die Errichtung einer PV-Anlage vorgeschrieben ist, aber kein Interesse an einem Stromverbrauch vor Ort besteht. Die „Volleinspeisung” ist auch eine Option, wenn die WEG sich noch für kein Betriebskonzept entscheiden kann aber schon eine PV Anlage installieren will, denn der Wechsel zwischen Betriebskonzepten ist jederzeit möglich.
Wirtschaftlichkeit
Eine reine „Volleinspeisung” ist wirtschaftlich, wenn die prognostizierten solaren Stromerträge über 20 Jahre multipliziert mit der Einspeisevergütung größer sind als die Installationskosten. Dies ist durch die angehobene Einspeisevergütung für Volleinspeisung durchaus möglich.
Je größer die erzeugte Strommenge und je geringer die Investitionskosten, desto wirtschaftlicher ist eine reine „Volleinspeisung”. Das solare Potential des Dachs sollte möglichst ausgeschöpft werden. Ab einer Anlagengröße von 100 kWp zahlt die Netzbetreiberin nur noch die so genannte Ausfallvergütung (max. drei Kalendermonate am Stück, maximal sechs Kalendermonate im Jahr). Eine Förderung ist dann über die Marktprämie möglich, die bei einem Verkauf des Stroms an der Strombörse zusätzlich zum üblichen Marktpreis gezahlt wird. Hierfür empfiehlt es sich, einen Direktvermarktende als Dienstleister*in in Anspruch zu nehmen.
Tipp
Ist die „Volleinspeisung” wirtschaftlich und die Rendite ausreichend, stellt die „Volleinspeisung” das einfachste Konzept zur Realisierung der PV-Anlage dar. Durch das EEG 2023 ist es zudem möglich zwei von voneinander getrennte Anlagen zu errichten, bei der eine Anlage zur Eigenversorgung die die andere zur Volleinspeisung dient.
Zudem bietet die Volleinspeisung die Möglichkeit einer temporären Lösung zum Start einer gemeinsamen PV-Anlage. So kann in Zukunft das Betriebskonzept jederzeit geändert werden, wenn das Organisatorische innerhalb des Hauses final geklärt ist bzw. es eine neue gesetzliche Ausgangslage geben sollte.
Betreiberin der Anlage
Gebäudeeigentümer*innen
Steuern
Umsatzsteuer : Es gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0% für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlage mit dem notwendigen Zubehör und Speicher. Beim Finanzamt wird man in der Regel automatisch der Kleinunternehmerregelung zugeordnet.
Einkommenssteuer : Befreiung für WEG/MFH, wenn die PV-Anlagengröße kleiner als folgende Rechnung ist: Anzahl Wohn-/Gewerbeeinheiten multipliziert mit 15 kWp. Obergrenze: 100 kWp pro Steuerperson.
Messkonzept
Ein Einspeisezähler reicht aus.
Einmalig
- Netzanschluss
- Inbetriebnahme
- Marktstammdatenregister
- Anmeldung beim Finanzamt
Vierteljährlich
- ggf. Umsatzsteuervoranmeldung
Jährlich
- Eingespeiste Strommenge (VBN)
Weitere Aufgaben
Der Betrieb der Anlage muss in der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt werden.
Als die Einspeisevergütung noch höher war, wurden Dächer häufig von externen Betreiberinnen angemietet, um volleinspeisende Anlagen zu betreiben.
Schritt für Schritt Anleitung
1. Vorbereitung
- Klarheit über die genaue Durchführung des Konzepts und die Finanzierung schaffen.
- Wirtschaftlichkeit überprüfen.
- Das Vorhaben „PV-Anlage auf dem Hausdach“ mit den Eigentümer*innen kommunizieren.
- Informationen zu möglicher Ausführung geben.
- Auf Fragen eingehen bzw. klären lassen und eine Vertrauensbasis schaffen.
- Das Betriebskonzept erläutern.
2. Durchführung
- Der Solar-Installationsbetrieb installiert die PV-Anlage.
- Klärung, wie mit der jährlichen Einspeisevergütung umgegangen wird (Optionen: Ausschüttungen an Eigentümer*innen, Aufstockung Rücklagenkonto, Gegenrechnung mit anderen Kosten etc.)