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Direktvermarktende:

Anlagen bis 100 kWp können die feste Einspeisevergütung erhalten, haben jedoch auch die Möglichkeit zur Direktvermarktung. Anlagen über 100 kWp müssen ihren Strom direkt vermarkten. In der Regel suchen sich PV-Anlagenbetreiberinnen hierzu ein Dienstleistungsunternehmen (Direktvermarktende), welches den Strom von der Anlagenbetreiberin kauft und an der Strombörse vermarktet. Die Direktvermarktung wird mit einer Marktprämie gefördert. Ihre Höhe wird über ein Ausschreibungsverfahren ermittelt. Anlagenbetreiberin und Direktvermarktende einigen sich bilateral darauf, zu welcher Höhe die Erlöse aufgeteilt werden. Ein Vergleich verschiedener Direktvermarktender ist sinnvoll, eine Auflistung der wichtigsten Direktvermarktenden finden Sie unter diesem Link.

Eigenverbrauch ist bei vielen Anbieter*innen neben der Direktvermarktung möglich.