Direktvermarktende:
Anlagen bis 100 kWp können die feste Einspeisevergütung erhalten, haben jedoch auch die Möglichkeit zur Direktvermarktung. Anlagen über 100 kWp müssen ihren Strom direkt vermarkten. In der Regel suchen sich PV-Anlagenbetreiberinnen hierzu ein Dienstleistungsunternehmen (Direktvermarktende), welches den Strom von der Anlagenbetreiberin kauft und an der Strombörse vermarktet. Die Direktvermarktung wird mit einer Marktprämie gefördert. Anlagenbetreiberin und Direktvermarkter einigen sich bilateral darauf, zu welcher Höhe die Erlöse aufgeteilt werden. Ein Vergleich verschiedener Direktvermarkter ist sinnvoll. Eine Auflistung der wichtigsten Direktvermarktenden finden Sie unter diesem Link.
Eigenverbrauch ist nicht bei allen Anbieter*innen neben der Direktvermarktung möglich. Auch eine unentgeltliche Abgabe überschüssiger Mengen ist für PV-Anlagen größer 100 kWp möglich. Somit ließe sich die Suche nach einem Direktvermarktenden umgehen