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Betrieb, Eigentum und Besitz
Die Betreiberin einer PV-Anlage muss nicht zwangsläufig auch deren Eigentümer*in sein, zum Beispiel bei Vermietung einer Wohneinheit inklusive PV-Anlage. Die letztverbrauchende Person ist dann in der Rolle der Betreiberin der Anlage. Es ist ausreichend, dass sie*er von der Eigentümer*in der Anlage das Recht zum Betrieb eingeräumt bekommt. Hiernach muss sich die Letztverbrauchende im Marktstammdatenregister als Betreiberin registrieren. So profitieren die Bewohnenden vom günstigen PV-Strom vor Ort. Auch die Einspeisevergütung für die Einspeisung des überschüssigen Stroms kommt der Betreiberin zugute.