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Betrieb und Besitz:

Die Betreiberin einer PV-Anlage muss nicht zwangsläufig auch deren Eigentümer*in sein, zum Beispiel bei Vermietung eines Einfamilienhauses mit PV-Anlage. Die*der Letztverbrauchende ist dann in der Rolle der Betreiberin der Anlage. Es ist ausreichend, dass sie*er von der Eigentümer*in der Anlage das Recht zum Betrieb eingeräumt bekommt. Hiernach muss sich die Letztverbrauchende im Marktstammdatenregister als Betreiberin registrieren. So profitieren die Bewohnenden vom günstigen PV Strom vor Ort. Auch die Einspeisevergütung für die Einspeisung des überschüssigen Stroms kommt der Betreiberin zu Gute.