
Einzelanlagen
Einzelne Wohneinheiten betreiben jeweils eigene PV-Anlagen.
Wenn alle anderen Konzepte nicht in Frage kommen (z.B. Allgemeinstromverbrauch für einen wirtschaftlichen Betrieb zu gering ist oder nicht genügend Personen beim Mieterstrom mitmachen möchten), aber Einzelne investieren wollen, ist dies eine Möglichkeit, PV auf dem Dach zu installieren.
3.1
Einzelanlagen
Hoher Eigenstromanteil durch mehrere separate PV-Anlagen auf einem Dach.
3.2
Anlagenmiete
Bewohnende müssen nicht selbst in die Anlage investieren, profitieren aber vom günstigen Eigenbrauch. Abrechnung läuft über gesonderte Mietverträge.
3.3
Balkon-Solar
Einfache Umsetzung von in der Größe limitierten PV-Anlagen mit kurzen wirtschaftlichen Amortisationszeiten.
3.1 Einzelanlagen
Betreiberin: Jeweilige Wohneinheit
Wirtschaftlichkeit: 2/5
Startaufwand: 3/5
Laufender Aufwand: 1/5
In Mehrparteienhäusern mit Interesse einzelner Parteien an einer PV-Anlage sowie bei exklusivem Dachnutzungsrecht einzelner Parteien (bspw. Dachgeschosswohnung) ist dieses Konzept gut geeignet. Auch, wenn im Gebäude eine Partei einen überdurchschnittlich hohen Stromverbrauch hat (z.B. Gewerbe), kann dieses Konzept sinnvoll sein. Der Betrieb der PV-Anlage ist aus Sicht des EEG mit dem Betrieb auf einem Einfamilienhaus vergleichbar.
Die Dachfläche ist laut § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum. Das Nutzungsrecht daran kann allerdings in einem Beschluss individuell auf Eigentümer*innen aufgeteilt werden.
Diese errichten eine PV-Anlage und verbrauchen den Strom in ihren Wohnungen. Die Überschüsse werden in das öffentliche Netz eingespeist. Ein entsprechender Überlassungsvertrag oder Dachmietvertrag zwischen Gebäudeeigentümer*innen und Wohnungsnutzer*in regelt die Haftung und ggf. die Vergütung für die Flächennutzung.
Praxisbeispiel
Ein Beispiel für eine erfolgreiche Umsetzung einer Einzelanlage finden Sie unter diesem Link zum Film → “Praxistest: Lohnt sich Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus?”
Betreiberin der Anlage
Jeweils die Partei, die den Strom in der Wohnung nutzt.
Steuern
Umsatzsteuer: Es gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0% für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlage mit dem notwendigen Zubehör und Speicher. Beim Finanzamt wird man in der Regel automatisch der Kleinunternehmerregelung
Einkommenssteuer: Befreiung für WEG/MPH, wenn die PV-Anlagengröße kleiner als folgende Rechnung ist: Anzahl Wohn-/Gewerbeeinheiten multipliziert mit 15 kWp. Obergrenze: 100 kWp pro Steuerperson.
Messkonzept
Zweirichtungszähler je Anlagenbetreiberin (ersetzt den bisherigen Verbrauchszähler).
Einmalig
- Netzanschluss
Inbetriebnahme inkl. Meldung, dass Eigenverbrauch stattfindet
Marktstammdatenregister
Anmeldung beim Finanzamt
Jährlich
- Eingespeiste Strommenge (VNB
Weitere Aufgaben
Der*die Gebäudeeigentümer*in schließt Überlassungsverträge oder Dachmietverträge mit den PV-Anlagenbetreiberinnen ab.
Contracting
–
Schritt für Schritt Anleitung
1. Vorbereitung
- Klarheit über die genaue Durchführung des Konzepts und die Finanzierung schaffen.
- Den Plan, eine oder mehrere PV-Anlagen auf dem Dach zu betreiben mit dem Haus kommunizieren.
- Informationen zu möglicher Ausführung geben:
a) Auslegung der PV-Anlage anhand von Plänen
b) Ggf. Platzbedarf an Gemeinschaftsfläche
c) Umbaumaßnahmen für Wechselrichter und an Zählerschränken - Das Betriebskonzept erläutern.
- Bei „Einzelanlagen” sollte möglichst offen über den Umgang mit der Staffelvergütung und Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen gesprochen werden.
- Eruieren, wie viele Parteien Interesse an einer PV-Anlage haben, damit die Dachflächen gerecht aufgeteilt werden können.
- Auf Fragen eingehen bzw. klären lassen und eine Vertrauensbasis schaffen.
- Vorbereitung der Verträge zur Dachnutzung.
- Die Betreiberin der PV-Anlage haftet für eventuell durch die PV-Anlage entstehende Schäden am Gebäude oder bei Dritten. Ein entsprechender Überlassungsvertrag oder Dachmietvertrag und die Verpflichtung zum Abschluss einer Photovoltaik-Haftpflichtversicherung ist die Grundlage für eine Nutzung der Dachfläche.
2. Beschlussfassung
- In einer WEG-Sitzung wird abgestimmt, ob und unter welchen Bedingungen Photovoltaik auf das Dach kommen darf (Beschlussvorlagen). Dabei wird ebenfalls festgehalten, wer mitmachen will und wie die Flächen verteilt werden.
- Diejenigen Parteien, die eine Anlage errichten wollen, holen Angebote für die PV-Anlagen ein. Es ist sinnvoll, wenn alle Anlagen von einem Solarteur zu einem Zeitpunkt errichtet werden, da so Kosten gespart werden können.
3. Durchführung
- Solar-Installationsbetrieb installiert die PV-Anlage.
3.2 Anlagenmiete
Betreiberin: Jeweilige Wohneinheit
Wirtschaftlichkeit: 2/5
Startaufwand: 3/5
Laufender Aufwand: 2/5
Wie das Konzept „Einzelanlagen“, mit einer Besonderheit: Wenn die Wohnungen nicht überwiegend von den Eigentümer*innen selbst genutzt werden, wird eine Einzelanlage an die Mietpartei vermietet, sodass Betreiberin und Verbraucher*in identisch sind.
Das Konzept „Anlagenmiete“ ist im Grundsatz identisch mit dem Konzept „Einzelanlagen”. Der Unterschied ist jedoch, dass die Eigentümer*innen der PV-Anlagen nicht die Betreiberinnen der
Anlagen sind (Betrieb und Besitz). Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben:
- Der*Die Gebäudeeigentümer*in errichtet mehrere kleine PV-Anlagen auf dem Dach und vermietet diese an die Wohnparteien.
- Ein*e Wohnungseigentümer*in vermietet die Wohnung zusammen mit der PV-Anlage.
Es wird empfohlen, die Vermietung der Anlagen zu einem festgesetzten Mietpreis (erzeugungsunabhängig monatlich oder jährlich) zu vermieten. Mit einem zusätzlichen Servicevertrag kann die technische Betriebsführung an den*die Anlageneigentümer*in zurückgegeben werden.
Betreiberin der Anlage
Jeweils die Partei, die den Strom in der Wohnung nutzt.
Steuern
Umsatzsteuer: Es gilt ein Mehrwertsteuersatz von 0% für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlage mit dem notwendigen Zubehör und Speicher. Beim Finanzamt wird man in der Regel automatisch der Kleinunternehmerregelung zugeordnet.
Einkommenssteuer: Befreiung für WEG/MPH, wenn die PV-Anlagengröße kleiner als folgende Rechnung ist: Anzahl Wohn-/Gewerbeeinheiten multipliziert mit 15 kWp. Obergrenze: 100 kWp pro Steuerperson.
Messkonzept
Zweirichtungszähler je Anlagenbetreiberin
Einmalig
- Netzanschluss
- Inbetriebnahme inkl. Meldung, dass Eigenverbrauch stattfindet
- Marktstammdatenregister
- Anmeldung beim Finanzamt
Jährlich
- Eingespeiste Strommenge (VNB
Weitere Aufgaben
Wie beim Konzept „Einzelanlagen”, mit einem zusätzlichen Mietvertrag für die PV-Anlage und ggf. einem Servicevertrag für die technische Betriebsführung.
Das Dach kann an ein Contracting-Unternehmen vermietet werden, das die PV-Anlagen errichtet und an die Bewohner*innen weitervermietet.
Schritt für Schritt Anleitung
1. Vorbereitung
- Klarheit über die genaue Durchführung des Konzepts und die Finanzierung schaffen.
- Den Plan, eine oder mehrere PV-Anlagen auf dem Dach zu betreiben mit dem Haus kommunizieren.
- Informationen zu möglicher Ausführung geben:
a) Auslegung der PV-Anlage anhand von Plänen
b) Ggf. Platzbedarf an Gemeinschaftsfläche
c) Umbaumaßnahmen für Wechselrichter und an Zählerschränken - Das Betriebskonzept erläutern.
- Bei „Einzelanlagen” sollte möglichst offen über den Umgang mit der Staffelvergütung und Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen gesprochen werden.
- Eruieren, wie viele Parteien Interesse an einer PV-Anlage haben, damit die Dachflächen gerecht aufgeteilt werden können.
- Auf Fragen eingehen bzw. klären lassen und eine Vertrauensbasis schaffen.
- Vorbereitung der Verträge zur Dachnutzung.
- Die Betreiberin der PV-Anlage haftet für eventuell durch die PV-Anlage entstehende Schäden am Gebäude oder bei Dritten. Ein entsprechender Überlassungsvertrag oder Dachmietvertrag und die Verpflichtung zum Abschluss einer Photovoltaik-Haftpflichtversicherung ist die Grundlage für eine Nutzung der Dachfläche.
2. Beschlussfassung
- In einer WEG-Sitzung wird abgestimmt, ob und unter welchen Bedingungen Photovoltaik auf das Dach kommen darf (Beschlussvorlagen). Dabei wird ebenfalls festgehalten, wer mitmachen will und wie die Flächen verteilt werden.
- Diejenigen Parteien, die eine Anlage errichten wollen, holen Angebote für die PV-Anlagen ein. Es ist sinnvoll, wenn alle Anlagen von einem Solarteur zu einem Zeitpunkt errichtet werden, da so Kosten gespart werden können.
3. Durchführung
- Solar-Installationsbetrieb installiert die PV-Anlage.
3.3 Balkon-Solar
Betreiberin: Jeweilige Wohneinheit
Wirtschaftlichkeit: 5/5
Startaufwand: 2/5
Laufender Aufwand: 1/5
Die Wohneinheit könnte standardisiert mit ein bis zwei Modulen ausgestattet werden, die mit der Wohnung vermietet werden (siehe auch 3.2). Alternativ können die Mieter*innen selbst ihre Balkon-Anlagen installieren, wobei die Abstimmung mit den Gebäudeeigentümer*innen Voraussetzung ist. Insgesamt tragen Balkon-Anlagen weniger zum Klimaschutz bei als Dachanlagen, da sie in der Regel deutlich kleiner sind. Eine Kombination mit Dachanlagen ist möglich, es bedarf jedoch der Abstimmung mit dem Netzbetreibenden. Nutzen Sie für aktuelle Informationen die Portale balkon.solar, freiburg.de/pv und pvplug.de.
Balkon-Solaranlagen sind seit einigen Jahren auch in Deutschland verbreitet. Sie funktionieren wie „Einzelanlagen”, die vom Haushalt selbst betrieben werden. Der große Unterschied ist, dass der Strom nicht über einen separaten Zähler an den Stromkreis angeschlossen ist, sondern dass die „Balkon-Solaranlage” über einen (Spezial-)Stecker direkt in den Stromkreis des Haushalts einspeist. Dort wird der Strom direkt von Haushaltsgeräten verbraucht – überflüssiger Strom fließt ins öffentliche Netz – und wird von vielen Netzbetreiberinnen vergütet. Die maximale Gesamt-Modulleistung beträgt hierbei 2.000 Wp (das entspricht ca. vier PV-Modulen) bei einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 W.
Ein Mietshaus könnte standardisiert mit ein bis vier Modulen pro Wohneinheit ausgestattet werden. Alternativ können die Mieter*innen selbst ihre Balkon-Anlage mit Rücksprache mit der/dem Vermieter*in installieren. Diese*r muss auf einer Eigentümer*innenversammlung abklären, ob es einen Gestaltungsbeschluss mit hausinternen Vorgaben hierzu gibt (z.B. einheitliche Module, Sammelbestellung).
Dadurch, dass Balkon-Solaranlagen jedoch im Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen zu finden sind, dürfen diese jedoch nicht mit strengen Vorgaben (bspw. Windlastgutachten,
statische Gutachten, Pflicht zur Montage durch Handwerksfachbetrieb) verhindert werden. Eine Kombination mit Dachanlagen ist möglich, es bedarf jedoch der Abstimmung mit dem Netzbetreibenden. Nutzen Sie für aktuelle Informationen die Portale balkon.solar, freiburg.de/pv und pvplug.de.
Wichtig ist zudem, dass Balkon-Solar-Anlagen nicht mehr mit anderen Erzeugungsanlagen z.B. auf dem Dach zusammengerechnet werden für die Berechnung der dortigen Einspeisevergütung
und technischen weiteren Vorgaben.
Betreiberin der Anlage
Jeweils die Partei, die den Strom in der Wohnung nutzt.
Steuern
In der Regel keine Besteuerung.
Messkonzept
Es reicht ein einfacher Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre für den Anschluss. Übergangsweise muss vom Netzbetreiber auch ein Zähler ohne Rücklaufsperre geduldet werden bis dieser kostenfrei ausgetauscht werden kann.
- Marktstammdatenregister
Weitere Aufgaben
- Siehe Kapitel 3.1 (Einzelanlagen)
- Aufnahme in die Haftpflichtversicherung. Weitere Aufgaben siehe 3.1 (Einzelanlagen)
Schritt für Schritt Anleitung
1. Vorbereitung
- Klarheit über die Funktionsweise und die geltenden Regeln für Balkon-Solar schaffen.
- Prüfen, ob die Hauselektrik und der Stromzähler geeignet sind. Hierfür am besten mit einem Elektrobetrieb in Kontakt treten.
- Den Gestaltungsbeschluss bei dem*der Gebäudeeigentümer*in oder der WEG erfragen. Es darf grundsätzlich nicht mehr das „ob” sondern nur noch das „wie” (bspw. Aussehen und Typ der Module) bestimmt werden.
- Informationen zu möglicher Ausführung geben.
- Auf Fragen eingehen bzw. klären lassen.
- Vertrauensbasis schaffen.
2. Beschlussfassung (bei WEG)
- In einer Sitzung wird abgestimmt, unter welchen Bedingungen eine Balkon-Solaranlage angebracht werden darf. Oft wird hausintern für ein einheitliches Erscheinungsbild z.B. die Farbe und das Aussehen der Module festgelegt.
- Inspirationen für einen Gestaltungsbeschluss finden Sie in unseren Beschlussvorlagen.
3. Umsetzung
- Die jeweiligen Parteien kümmern sich, am besten gemeinsam, um die Beschaffung der Anlage und beauftragen bei persönlichem Hilfe-Bedarf Fachbetriebe für die Montage oder Installation.
- Die jeweilige Betreiberin kümmert um die Meldepflicht.