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Mieterstromzuschlag:

Der Mieterstromzuschlag stellt eine Sonderform der EEG-Förderung dar. Mieterstrom bezeichnet die direkte Belieferung von Hausbewohner*innen (unabhängig ob diese Mieter*innen oder Eigentümer*innen sind) durch eine zentrale PV-Anlage, ohne dass dabei das öffentliche Stromnetz genutzt wird. Die Förderung wird wie die Einspeisevergütung für einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres garantiert. Die Höhe wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme definiert. Der Mieterstromzuschlag ist einem Degressionsmechanismus unterworfen, die Vergütung wird also für spätere Inbetriebnahmen geringer ausfallen. Das EEG definiert zahlreiche Anforderungen, welche gewährleistet sein müssen, damit die Mieterstromförderung ausbezahlt werden kann (Siehe Kapitel 1.1 Mieterstrom mit Förderung).

Die Höhe der aktuellen Mieterstromzuschläge sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur einsehbar: www.bundesnetzagentur.de