Einkommenssteuer:
Die hier getroffenen Aussagen zum Steuerrecht sollen einen ersten Überblick für den Betrieb einer PV-Anlage vermitteln. Ziehen Sie bezüglich der Klärung von steuerrechtlichen Fragen eine Steuerfachperson hinzu.
Generell gilt eine Befreiung für WEG/MPH, wenn die PV-Anlagengröße kleiner als folgende Rechnung ist: Anzahl Wohn-/Gewerbeeinheiten multipliziert mit 15 kWp. Obergrenze: 100 kWp pro Steuerperson.
Bei größeren Anlagen wird überprüft, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Je nach dem wird man danach einkommensteuerlich betrachtet oder fällt in die sogenannte „Liebhaberei“. Demnach ist man dann wieder Einkommenssteuer frei.
Vertiefende und aktuelle Artikel dazu finden Sie in der Rubrik Steuertipps des PV-Magazine: https://www.pv-magazine.de/themen/steuertipps/