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Einkommenssteuer:

Die hier getroffenen Aussagen zum Steuerrecht sollen einen ersten Überblick für den Betrieb einer PV-Anlage vermitteln. Generell gilt, dass Sie bezüglich der Klärung von steuerlichen Fragestellungen einen Steuerberater hinzuziehen sollten.

Befreiung für WEG/MFH, wenn die PV-Anlagengröße kleiner als folgende Rechnung ist: Anzahl Wohn-/Gewerbeeinheiten multipliziert mit 15 kWp. Obergrenze: 100 kWp pro Steuerperson.

Bei größeren Anlagen wird überprüft, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Je nach dem wird man danach einkommensteuerlich betrachtet oder fällt in die sogenannten „Liebhaberei Regelung“. Demnach ist man dann wieder Einkommenssteuer frei.

Vertiefende und aktuelle Artikel dazu finden Sie in der Rubrik Steuertipps des PV-Magazine: https://www.pv-magazine.de/themen/steuertipps/