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Summenzählermodell:

Ein gängiges Messkonzept für den Betrieb einer PV-Anlage im Mehrparteienhaus ist das Summenzählermodell. Alle Bewohner*innen des Mehrfamilienhauses verzichten auf ihren individuellen Stromzähler des Netzbetreibenden und somit auf ihren eigenen Netzanschlusspunkt. Das Mehrfamilienhaus besitzt fortan lediglich einen Zweirichtungsstromzähler am Netzanschluss-punkt. Dieser misst neben dem Netzbezug die Menge des eingespeisten Stroms, welcher aus-schließlich von der PV-Anlage stammen kann. Die Differenz zwischen gemessener Einspeisung und gemessener Erzeugung an der PV-Anlage ist der Stromverbrauch aller Bewohner*innen. Bei Direktverbrauch benötigt das Mehrfamilienhaus daher in der Regel einen geeichten Erzeugungszähler, damit die vor Ort verbrauchte Strommenge exakt ermittelt werden können (Melde-pflichten). Der Stromverbrauch der einzelnen Haushalte kann über eigene Zähler gemessen werden. Die individuellen Zähler müssen nicht mit dem Eichrecht konform sein, da sie lediglich zur internen Verteilung des Netzbezugs und des PV-Stroms verwendet werden. Die nachfolgende Abbildung zeigt den Aufbau eines Summenzählermodells. Die exakte Aufteilung des PV-Stroms auf die teilnehmenden Wohneinheiten ist nicht möglich, hierfür sind intelligente Messsysteme notwendig. Der im EEG vorgesehene Rechtsrahmen lässt das Summenzählermodell mit konventioneller Messtechnik im Rahmen von Mieterstrom zu.

Es gibt kein bundesweit einheitliches Verfahren bei der Definition und Benennung von Messkonzepten in den einzelnen Netzgebieten. Fachlich setzen sich jedoch sehr stark die Messkonzepte des Verbands der Bayrischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) durch. Die Bezeichnungen werden zunehmend auch in Netzgebieten außerhalb Bayerns übernommen. Aus diesem Grund verweisen wir bei den Messkonzepten auf die Benennung des VBEW. Dieser nennt das Messkonzept Doppelte Sammelschiene „MK D1“, zu finden auf Seite 10.

Es gibt z.T. Netzbetreibende, die abweichende Bezeichnungen und Konzepte verwenden. Hier muss dann das Äquivalent nach der inhaltlichen Bezeichnung ermittelt werden oder mit dem Netzbetreibenden individuell ein Konzept ausgehandelt werden.

Quelle: Messkonzepte des Verbands der Bayrischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW)