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Ergänzungsstromlieferung:

Als Betreiber*in einer PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus ist die Vorstellung naheliegend, lediglich diesen PV-Strom an die Wohnparteien vor Ort zu liefern. Hierbei ist die entscheidende Schwierigkeit, den Stromverbrauch der Haushalte in PV-Strom und Netzbezug zu differenzieren. Jeder Haushalt kann nur für den tatsächlich verbrauchten PV-Strom eine Rechnung erhalten. Umgekehrt muss das Stromversorgungsunternehmen genau wissen, wieviel Reststrombezug jeder einzelne Haushalt aufweist. Daher war bisher eine Ergänzungsstromlieferung nur in Fällen eines einzelnen Kunden möglich.

Mit bestehender Messtechnik kann der Netzstrombezug dem einzigen angeschlossenen Kunden zweifelsfrei zugeordnet werden. Mit intelligenten Messsystemen, welche viertelstundengenau den Stromverbrauch aufzeichnen, ist das Konzept mit mehr als einem PV-Stromkunden energiewirtschaftsrechtlich umsetzbar. Der Stromverbrauch der Haushalte wird viertelstundengenau erfasst und zunächst mit PV-Strom bedient.

Ist der PV-Strom nicht ausreichend, wird Netzstrom von einem*einer weiteren Anbieter*in bezogen. Der Haushalt erhält zwei unterschiedliche Rechnungen, von der PV-Anlagenbetreiberin und vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen seiner Wahl. Es muss intern eine Regelung getroffen werden, wie der PV-Strom an die Haushalte verteilt wird, wenn die Stromnachfrage der Haushalte das lokale Angebot übersteigt. Hierfür besteht freier Gestaltungsspielraum. Jeder Haushalt kann seinen*seine Stromversorger*in frei wählen.

In der Praxis ist diese Idee sehr wenig umgesetzt, da die Verbreitung von intelligenten Messystemen noch nicht weit vorangeschritten ist. Dies kann sich in der Zukunft jedoch ändern.