« Back to Glossary Index

Dienstbarkeit:

Die Regelung von Dienstbarkeiten kann notwendig sein, wenn der oder die Grundstückseigentümer*in nicht identisch ist mit der Betreiberin der PV-Anlage – etwa bei Errichtung von Einzelanlagen oder bei Einbindung eines Contracting-Unternehmens. Die Dienstbarkeit regelt die Rechte der Anlagenbetreiberin, z.B. zum Betrieb der PV-Anlage und das Grundstück und notwendige Gebäudeteile für Wartungsarbeiten zu betreten. Sie ist als Ergänzung des Pachtvertrags anzusehen. Eine Eintragung der Anlage im Grundbuch ist meistens auch gefordert, wenn diese bspw. fremdfinanziert wird. Wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch festgeschrieben ist, gehört Sie zum Grundstück dazu. So kann z.B. bei Verkauf des Grundstücks der neue*n Eigentümer*in der Anlagenbetreiberin nicht den Zutritt verwehren. Dagegen kann sich die Betreiberin der PV-Anlage mit der Dienstbarkeit absichern.

Folgende Schritte sind zu beachten:

  1. Schließen eines Pachtvertrags (inkl. Belegungsplan und Flächenaufteilung)
  2. Vorbereitung der Grunddienstbarkeit mit notarieller Beglaubigung
  3. Vorbereitung der Eintragungsbewilligung(en) für die Eintragung der PV-Anlagen ins Grundbuch mit notarieller Beglaubigung
  4. Umsetzung der Dienstbarkeit

Tipp: Notare verfügen in der Regel über Standard-Dienstbarkeiten. Diese Vorlagen können individuell angepasst werden und notariell beglaubigt werden, um die Eintragung im Grundbuch zu beantragen.