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Freie Versorgerwahl:

In Deutschland besteht seit Anfang der Zweitausenderjahre für Privathaushalte das Recht auf die freie Wahl des Stromversorgungsunternehmens. Haushalte haben daher das Recht, für ihre Energieversorgung (gilt auch für Gas, nicht aber für Fernwärme) ein Versorgungsunternehmen ihrer Wahl zu bestimmen. Die freie Wahl gilt insbesondere auch in Mehrparteienhäusern. Unabhängig vom aktuellen Messkonzept muss es jedem Haushalt möglich sein, sein Energieversorgungsunternehmen nach eigenen Präferenzen zu wählen und jederzeit zu wechseln. Dieses Recht kann nicht durch das Mietrecht, beispielsweise durch Kopplung des Mietvertrags an den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung einer PV-Anlage, eingeschränkt werden. Ausnahme besteht bei möblierter Kurzzeitvermietung und in Wohnheimen.

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